Das politische System der EU

Das politische System der EU ist bis heute einzigartig: Weder dem föderalen Prinzip der USA noch der Organisation der Vereinten Nationen entsprechend, ergibt es sich aus der Vereinigung individueller, unabhängiger Staaten. Dieser Staatenbund konstruiert sich über eine Gewaltenteilung, die mit der eines demokratischen Einzelstaates vergleichbar ist, allerdings sind die Aufgaben und die Zusammenarbeit der zahlreichen Institutionen um einiges umfangreicher. Nach dem ?Drei-Säulen-Modell? stützt sich das politische System der EU bisher auf einen supranationalen Bereich (Kompetenzverlagerung von nationaler auf übernationale Ebene), die Europäische Gemeinschaft, sowie auf zwei intergouvernementale Bereiche (Zusammenarbeit der Regierungen), die gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik (GASP) und die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZ). Allerdings wurde das Säulenmodell durch den Vertrag von Lissabon aufgehoben.

Die Institutionen der EU

Ein zentrales Organ übergeordneter Funktion in der EU ist der Europäische Rat mit Sitz in Brüssel. Bestehend aus den Regierungschefs der Mitgliedsstaaten und dem Präsident der Europäischen Kommission verfügt er über die Richtlinienkompetenz der EU-Politik. Dabei nimmt der Präsident der Kommission eine Sonderstellung ein, da er vom Europäischen Rat nominiert und vom Europäischen Parlament auf fünf Jahre gewählt wird. Die Europäische Kommission besteht aus 27 Mitgliedern und hat außer ihrer Exekutivfunktion das Initiativmonopol bei der Gesetzgebung. Als ?Hüterin der Verträge? kontrolliert sie die Anwendung der Vertragsbestimmungen.

Dagegen sind das Europäische Parlament und der Rat der EU (Ministerrat) mit Legislativbefugnissen ausgestattet. Das Parlament setzt sich aus den direkt gewählten Abgeordneten der Europawahl zusammen und übernimmt die demokratische Kontrolle über alle Organe der EU, hat aber keinen Einfluss auf die Weiterentwicklung der Verfassung. Gemeinsam mit dem Ministerrat, dem europapolitischen Beschlussorgan, ist das Parlament noch mit Haushaltsbefugnissen versehen.

Für die einheitliche Auslegung und Anwendung des Europarechts ist der Europäische Gerichtshof in Luxemburg verantwortlich. Die 27 Richter wählen auf drei Jahre einen Präsidenten. Der Gerichtshof befasst sich mit verschiedenen Verfahrensarten, die Urteile werden öffentlich verkündet. Finanzielle Kompetenzen fallen dem Europäischen Rechnungshof zu, der für die Prüfung der Einnahmen und Ausgaben verantwortlich ist und die sinnvolle Verwendung von Steuergeldern gewährleistet.

Außer den Organen besteht das politische System der EU aus entsprechenden untergeordneten Agenturen und Ausschüssen der verschiedenen Geschäftsbereiche.